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Klimaberichterstattung im Jahr 2024 für Unternehmen

Mit dem Jahr 2024 vor der Tür müssen Unternehmen, die in der Europäischen Union tätig sind, sich auf die Meldungspflichten für Klimarisiken und Nachhaltigkeit vorbereiten, während ähnliche Anforderungen in den USA bald folgen werden. Aufgrund des wachsenden Drucks von Investoren und Verbrauchern werden Unternehmen aufgefordert, umfassendere Informationen über ihre Umweltauswirkungen bereitzustellen. Dies umfasst die Einhaltung neuer Vorschriften zur Meldung von Kohlendioxidemissionen der Stufen 1, 2 und 3, wie sie in den Klimaregeln der EU und Kaliforniens festgelegt sind. Die EU-Richtlinie zur Unternehmensnachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) schreibt ab 2024 Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Maßnahmen vor. In Kalifornien müssen Unternehmen ab 2026 zwei Klimagesetzen entsprechen, die die Meldung von Kohlendioxidemissionen und klimabezogenen finanziellen Risiken vorsehen. Die US-Börsenaufsicht (SEC) arbeitet ebenfalls an ihrer Regelung zur Offenlegung von Klimarisiken, die möglicherweise Auswirkungen auf die Berichtspflichten börsennotierter Unternehmen haben wird. Angesichts dieser bevorstehenden Vorschriften ist es für Unternehmen entscheidend, jetzt mit den Vorbereitungen zu beginnen, um diesen Verpflichtungen effektiv nachzukommen.

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