EU-weit einheitliche Regelung für entwaldungsfreie Lieferketten

Mit einem innovativen, weltweit einmaligen Ansatz verbindlicher, unternehmerischer Sorgfaltspflichten soll mit der neuen EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte das Ziel entwaldungsfreier Lieferketten sichergestellt werden.

Dazu regelt die Verordnung in allen EU-Mitgliedstaaten, dass bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse nur dann in den Unionsmarkt ein-oder ausgeführt oder darauf bereitgestellt werden dürfen, wenn diese nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen.

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