Was ist die EmpCo?
Die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) steht für „Empowering Consumers for the Green Transition“. Diese EU-Richtlinie verschärft den rechtlichen Rahmen für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen im B2C-Bereich grundlegend. Sie ergänzt bestehende Regelungen wie die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken sowie die Verbraucherrechterichtlinie. Konkret führt sie Verbote und strikte Anforderungen für sogenannte Green Claims ein. Das betrifft alle Aussagen, die ein Produkt oder eine Dienstleistung als umweltfreundlich, klimaneutral oder nachhaltig beschreiben.
Das Ziel der Richtlinie ist es, Greenwashing effektiv zu unterbinden und Verbraucher vor irreführenden Versprechen zu schützen. Generische Begriffe wie „grün“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ sind künftig nur noch zulässig, wenn ein belastbarer wissenschaftlicher Nachweis vorliegt. Auch für Nachhaltigkeitssiegel gelten strengere Regeln: Im Handel dürfen künftig nur noch anerkannte, transparente und unabhängig geprüfte Zertifizierungssysteme kommuniziert werden.
Warum ist sie für Unternehmen wichtig?
Wer im B2C-Bereich mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen wirbt, steht seit der nationalen Umsetzung der EmpCo am 27. März 2026 unter erheblichem rechtlichem Druck. Behörden und Wettbewerber können Verstöße konsequent verfolgen. Dabei drohen empfindliche Bußgelder, Abmahnungen und schwere Reputationsschäden. Gleichzeitig steigen die Erwartungen von Konsumenten und Handel: Glaubwürdige und belegbare Claims werden zur Grundvoraussetzung für Listungen sowie Kaufentscheidungen.
Unternehmen, die ihre Kommunikation nicht frühzeitig an die EmpCo-Anforderungen anpassen, riskieren neben juristischen Konsequenzen auch den Vertrauensverlust ihrer Zielgruppen. Besonders betroffen sind die Bereiche Marketing, Produktkommunikation und Verpackungsgestaltung sowie die Nutzung externer Nachhaltigkeitssiegel. Die Richtlinie verlangt belastbare Nachweise, eine klare Methodik und eine strukturierte interne Freigabe. Hier weisen viele Unternehmen aktuell noch erhebliche Lücken auf. Gleichzeitig bietet die EmpCo eine strategische Chance: Wer seine Claims rechtssicher und substanziell aufstellt, schafft echte Glaubwürdigkeit.
Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick
Unsere Dienstleistungen
Unsere Dienstleistungen unterstützen Unternehmen dabei, ihre Nachhaltigkeitskommunikation gemäß der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) rechtssicher zu gestalten und dauerhaft compliant zu halten. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen in den folgenden Bereichen:
- Prüfung und Anpassung bestehender Green Claims und Umweltaussagen
- Begleitung des gesamten Claim-Freigabeprozesses
- Bewertung der aktuellen Nachhaltigkeitskommunikation
- Identifizierung kritischer Claims und rechtlicher Risikopotenziale
- Erstellung konkreter Handlungsempfehlungen zur EmpCo-konformen Kommunikation
- Prüfung eingesetzter Nachhaltigkeitssiegel und Labels
- Unterstützung beim Aufbau einer belastbaren Nachweisdokumentation
- Erstellung erforderlicher interner Dokumente und Richtlinien
- Aufbau eines schlanken Claim-Freigabe-Workflows
- Schulungen und Workshops für Marketing-, Legal- und Produktmanagement-Teams
- Regelmäßige Überprüfung der Kommunikationsmaterialien
Einzigartige Vorteile bei PPP
Die Zusammenarbeit mit PPP bietet einzigartige Vorteile. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Umsetzung der EmpCo-Anforderungen, sondern auch bei der kontinuierlichen Verbesserung Ihrer Nachhaltigkeitskommunikation und Green-Claim-Strategie.
- Schnelle Bearbeitung: Durch den Einsatz modernster Software liefern wir Ihnen schnelle und präzise Ergebnisse.
- Internationales Team: Unser globales Team steht Ihnen bei allen Fragen und Herausforderungen zur Seite.
- Branchenexpertise: Unser Team verfügt über umfassende Kenntnisse im Bereich Nachhaltigkeitskommunikation und kann auf langjährige Erfahrung in verschiedenen Branchen zurückgreifen.
- Maßgeschneiderte Lösungen: Wir bieten individuelle Beratungs- und Dienstleistungspakete, die genau auf die Kommunikationsstrategie und Risikolage Ihres Unternehmens zugeschnitten sind.
- Messbare Verbesserungen: Unsere Dienstleistungen ermöglichen es Ihnen, konkrete Compliance-Lücken zu schließen und Ihre Claims rechtssicher zu gestalten.
- Kontinuierliche Unterstützung: Wir begleiten Sie langfristig und unterstützen Sie bei der nachhaltigen Umsetzung Ihrer EmpCo-konformen Kommunikationsstrategie.
- Verbessertes Unternehmensimage: Durch belegbare und rechtssichere Nachhaltigkeitsaussagen stärken Sie das Vertrauen Ihrer Zielgruppen und das positive Image Ihres Unternehmens.
Kostenlose Erstberatung
Welche Ihrer aktuellen Umweltaussagen halten einer EmpCo-Prüfung stand – und wo besteht dringender Handlungsbedarf? Wir analysieren Ihre Kommunikation, identifizieren kritische Claims und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Nachhaltigkeitsbotschaften rechtssicher und wirkungsvoll neu aufstellen. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch mit unseren Experten.
Patrick Wortner
Geschäftsführer | MBA and Eng., Dipl.-Ing. (FH)
Was bedeutet EmpCo konkret für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen (B2C)?
Die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) verändert die Spielregeln für die Nachhaltigkeitskommunikation im B2C-Bereich grundlegend. Sie ergänzt die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken um einen Katalog verbotener Praktiken sowie neue Mindestanforderungen für alle Arten von Umwelt- und Nachhaltigkeitsbehauptungen. Konkret bedeutet das: Eine Umweltaussage ist künftig nur noch zulässig, wenn sie sich auf anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse stützt. Zudem muss sie die wesentlichen Umweltauswirkungen des Produkts berücksichtigen und darf nicht durch gegenläufige Eigenschaften relativiert werden.
Aussagen, die nur auf Teilaspekte eines Produkts zutreffen, gelten als irreführend, wenn das Gesamtprodukt erhebliche Umweltnachteile aufweist. Dies gilt auch dann, wenn die Teilaussage für sich genommen korrekt ist. Besonders relevant für die Praxis: Die Richtlinie gilt nicht nur für explizite Umweltversprechen, sondern auch für implizite Botschaften. Das umfasst die Verpackungsgestaltung, die Bildsprache, Farbcodes oder Produktnamen, die beim Verbraucher den Eindruck von Nachhaltigkeit erwecken. Die EmpCo erfasst damit Ihre gesamte Kommunikationsstrategie und nicht nur einzelne Claims.
Welche Aussagen sind besonders kritisch – und warum?
Im Zentrum der EmpCo stehen sogenannte generische Umweltaussagen. Das sind allgemeine, nicht weiter spezifizierte Behauptungen wie „grün“, „umweltfreundlich“, „natürlich“, „nachhaltig“, „klimafreundlich“ oder „CO2-neutral“. Diese Formulierungen sind künftig grundsätzlich verboten, sofern sie nicht durch einen anerkannten, fundierten Umweltleistungsnachweis für das gesamte Produkt oder das gesamte Unternehmen belegt werden können. Besonders unter Druck geraten drei Kategorien:
- Claims zu Klimaneutralität und zu Kompensationen: Aussagen wie „klimaneutral“ oder „CO2-kompensiert“ sind nur noch zulässig, wenn sie auf tatsächlichen Emissionsreduktionen beruhen und nicht primär auf externe Kompensationsmaßnahmen. Die bloße Nutzung von Offset-Zertifikaten ohne substanzielle eigene Reduktion reicht nicht aus, um ein Produkt oder Unternehmen als klimaneutral oder umweltfreundlich darzustellen, solange die eigentliche Produktion weiterhin emissionsintensiv ist.
- Zukunftsversprechen: Aussagen über zukünftige Umweltziele (zum Beispiel „bis 2030 klimaneutral“) sind nur erlaubt, wenn ein klarer, verbindlicher Umsetzungsplan mit messbaren Zwischenzielen und einer unabhängigen Überprüfung hinterlegt ist
Für Unternehmen gilt: Jede Umweltaussage muss vor ihrer Veröffentlichung auf ihre Substanz, ihren Geltungsbereich und ihre Belegbarkeit hin geprüft werden. Das gilt unabhängig davon, ob sie auf Verpackungen, in Werbeanzeigen, auf der Website oder in sozialen Medien erscheint.
Sustainability Labels: Welche Anforderungen gelten an Siegel und Label-Logiken?
Neben individuellen Claims reguliert die EmpCo auch den Einsatz von Nachhaltigkeitssiegeln und Labels. Hier setzt die Richtlinie klare Zulässigkeitskriterien: Ein Label darf nur dann verwendet werden, wenn es auf einem anerkannten Zertifizierungssystem basiert. Dieses muss von einer zuständigen öffentlichen Stelle genehmigt oder auf EU-Ebene etabliert worden sein. Konkret bedeutet das für die Praxis:
- Verbot von Eigenlabels: Eigenentwickelte oder brancheneigene Labels ohne externe und unabhängige Prüfung sind künftig grundsätzlich unzulässig. Wer ein eigenes Nachhaltigkeitssiegel nutzt, muss belegen können, dass dieses auf objektiven sowie nachprüfbaren Kriterien beruht und einer Drittprüfung standhält.
- Strenge Regeln für externe Siegel: Externe Siegel von Drittanbietern sind nur noch erlaubt, wenn das zugrundeliegende Zertifizierungssystem die Anforderungen der Richtlinie erfüllt. Das setzt eine transparente Methodik, klare Anforderungen, regelmäßige Überprüfungen und eine unabhängige Vergabe voraus.
- Vermeidung von Label-Überlastung: Die schiere Anzahl von Labels auf einem Produkt kann selbst als irreführend bewertet werden. Dies ist der Fall, wenn der Eindruck entsteht, das Produkt sei nachhaltiger, als es den Tatsachen entspricht.
Unternehmen müssen daher ihr Label-Portfolio kritisch prüfen. Es gilt zu klären, welche Siegel nach den neuen Kriterien noch zulässig sind und welche abgelöst, angepasst oder durch anerkannte Alternativen ersetzt werden müssen.
Welche Nachweise müssen Unternehmen vorhalten?
Die EmpCo verlangt keine bloße Selbstauskunft, sondern substanzielle und nachvollziehbare Evidenz für jeden kommunizierten Claim. Unternehmen sollten intern folgende Nachweisebenen aufbauen und dokumentieren:
- Wissenschaftliche Grundlage: Jede Umweltaussage muss auf anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Methoden beruhen. Dazu gehören zum Beispiel Lebenszyklusanalysen, Produktfußabdrücke nach ISO-Normen oder sektorspezifische Berechnungsstandards.
- Geltungsbereich und Abgrenzung: Die Aussage muss klar spezifizieren, worauf sie sich bezieht. Das kann das gesamte Produkt, eine bestimmte Komponente, der Herstellungsprozess oder das Unternehmen als Ganzes sein. Unklarheiten gelten hierbei als irreführend.
- Methodik und Datengrundlage: Es muss dokumentiert sein, welche Berechnungsmethode verwendet wurde und auf welchen Datensätzen die Aussage basiert. Zudem muss klar sein, wer die Daten erhoben und verifiziert hat. Diese Informationen müssen im Streitfall sofort vorlegbar sein.
- Unabhängige Verifikation: Für besonders weitreichende Claims – insbesondere Klimaneutralitätsaussagen – ist eine externe Verifizierung durch Dritte notwendig. Dies untermauert die Aussage rechtssicher und überzeugend.
- Freigabedokumentation: Es muss nachvollziehbar sein, wer den Claim wann und auf welcher Grundlage freigegeben hat. Ein interner Freigabeprozess schützt im Streitfall und ermöglicht eine systematische Qualitätssicherung.
Wie setzt man EmpCo pragmatisch um?
Die Umsetzung der EmpCo muss kein bürokratisches Mammutprojekt sein. Sie lässt sich strukturiert und ressourcenschonend angehen, wenn drei Kernbereiche konsequent adressiert werden:
- Schritt 1: Bestandsaufnahme und Claim-Audit: Im ersten Schritt werden alle aktuell genutzten Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen systematisch erfasst und auf ihre EmpCo-Konformität geprüft. Dabei wird geklärt, wo Nachweise fehlen, welche Claims als generisch und damit kritisch einzustufen sind und welche Labels den neuen Anforderungen standhalten. Das Ergebnis ist eine priorisierte Risikolandkarte als Grundlage für alle weiteren Maßnahmen.
- Schritt 2: Evidenzaufbau und Kommunikationsanpassung: Auf Basis der Analyse werden kritische Claims entweder mit belastbaren Nachweisen unterlegt, angepasst oder eingestellt. Parallel dazu wird die Kommunikationsstrategie überarbeitet. Es wird entschieden, welche Aussagen substantiiert werden können und wo eine bewusste Zurückhaltung ratsam ist, bis ausreichende Belege vorliegen.
- Schritt 3: Prozesse und Freigabestrukturen: Nachhaltigkeit in der Kommunikation ist ein laufender Prozess. Deshalb brauchen Unternehmen einen schlanken und verbindlichen Claim-Freigabeprozess, der Marketing, Legal und Produktmanagement strukturiert zusammenbringt. Klare Zuständigkeiten, standardisierte Prüfkriterien und eine zentrale Dokumentation der Freigaben schaffen die notwendige Rechtssicherheit für künftige Kampagnen sowie Produktentwicklungen.
Ausblick
Die EmpCo ist kein isoliertes Regulierungsvorhaben, sondern Teil eines umfassenden europäischen Rahmens zur Stärkung nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster. Sie steht in engem Zusammenhang mit der geplanten Green Claims Directive, die spezifischeren Anforderungen an explizite Umweltaussagen stellen wird. Zudem ist sie eng mit dem Ökodesign-Verordnungsrahmen und der CSRD-Berichtspflicht verknüpft. Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitskommunikation heute EmpCo-konform aufstellen, legen damit gleichzeitig die Grundlage für die Anforderungen von morgen.
Mittelfristig wird die Fähigkeit, Umweltaussagen substanziell zu belegen und transparent zu kommunizieren, zu einem entscheidenden Differenzierungsmerkmal im Wettbewerb. Verbraucher, Handelspartner und Investoren werden zunehmend zwischen glaubwürdiger Nachhaltigkeitskommunikation und bloßem Greenwashing unterscheiden – und ihre Entscheidungen entsprechend treffen. Wer jetzt handelt, sichert sich nicht nur rechtliche Konformität, sondern auch das Vertrauen seiner Zielgruppen als dauerhaften Wettbewerbsvorteil.
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Welche Ihrer aktuellen Umweltaussagen halten einer EmpCo-Prüfung stand – und wo besteht dringender Handlungsbedarf? Wir analysieren Ihre Kommunikation, identifizieren kritische Claims und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Nachhaltigkeitsbotschaften rechtssicher und wirkungsvoll neu aufstellen. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch mit unseren Experten.
Patrick Wortner
Geschäftsführer | MBA and Eng., Dipl.-Ing. (FH)
Häufig gestellte Fragen
Für welche Unternehmen gilt die EmpCo – und betrifft sie auch indirekt B2B-Unternehmen (z. B. via Verpackung oder Shop)?
Die Richtlinie richtet sich primär an Unternehmen im B2C-Bereich, die direkt gegenüber Verbrauchern werben. Rein im B2B tätige Firmen sind formal nicht betroffen, können aber indirekt unter Druck geraten. Wer Produkte herstellt, die über den Handel an Endkunden gelangen, trägt Mitverantwortung für die Claims auf Verpackungen oder in Online-Shops. Wenn ein Händler Nachhaltigkeitsaussagen eines Lieferanten übernimmt, fallen diese unter die EmpCo-Regeln.
Welche „generischen" Umweltaussagen sind künftig besonders riskant – und wann sind sie noch zulässig?
Begriffe wie „grün“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ sind künftig grundsätzlich verboten, sofern kein hervorragender Umweltleistungsnachweis für das gesamte Produkt vorliegt. Eine vage positive Wirkung reicht nicht mehr aus. Zulässig bleiben solche Aussagen nur bei Nutzung anerkannter wissenschaftlicher Methoden und nach einer unabhängigen Verifizierung. Der sicherere Weg sind spezifische, belegte Aussagen wie zum Beispiel „30 % weniger CO2 im Vergleich zum Vorläufermodell“.
Was ist bei Nachhaltigkeitssiegeln und -labels künftig zu beachten?
Ein Label darf nur noch kommuniziert werden, wenn es auf einem anerkannten Zertifizierungssystem basiert. Dieses muss von einer öffentlichen Stelle genehmigt oder auf EU-Ebene etabliert sein. Eigenentwickelte Siegel ohne unabhängige Prüfung sind künftig unzulässig. Auch die Kombination mehrerer Labels kann als Verstoß gewertet werden, wenn dadurch ein irreführender Gesamteindruck entsteht.
Welche Nachweise sollte ein Unternehmen für Claims intern dokumentieren?
Unternehmen müssen für jeden Claim eine substanzielle Evidenz vorhalten. Dazu gehören die wissenschaftliche Grundlage (zum Beispiel Lebenszyklusanalysen nach ISO-Normen), die genaue Datengrundlage sowie der Geltungsbereich der Aussage. Zudem sollten externe Verifikationen und eine lückenlose Freigabedokumentation revisionssicher aufbewahrt werden. Diese Dokumentation ist im Streitfall entscheidend für die Rechtssicherheit.
Wie etabliere ich einen schlanken Claim-Freigabeprozess zwischen Marketing, Legal und Produktmanagement?
Ein effizienter Prozess verbindet Marketing, Legal und Produktmanagement ohne große Reibungsverluste. Bewährt hat sich ein dreistufiger Workflow: Zuerst definiert das Produktmanagement die verfügbare Evidenzbasis. Danach prüft die Rechtsabteilung die Zulässigkeit nach den EmpCo-Anforderungen. Abschließend gestaltet das Marketing die Kommunikation innerhalb dieses Rahmens. PPP unterstützt Sie dabei, diese Zuständigkeiten und Prüfkriterien fest im Alltag zu verankern.


