Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die eine neue Ära der Nachhaltigkeitsberichterstattung einleitet. Sie erweitert die Berichtspflichten, die zuvor durch die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) geregelt wurden, erheblich und zielt darauf ab, Nachhaltigkeit als festen Bestandteil unternehmerischer Strategien zu etablieren.
Wen betrifft die CSRD?
Die CSRD gilt für rund 50.000 Unternehmen in Europa – fünfmal mehr als die NFRD. Sie betrifft große Unternehmen, kapitalmarktorientierte, KMUs und ausgewählte außereuropäische Unternehmen, die in Europa tätig sind. Dies macht sie zu einer zentralen regulatorischen Vorgabe für viele Branchen.
Was umfasst die CSRD?
Unternehmen müssen Berichte gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellen, die 12 Standards umfassen:
- Übergreifende Standards (ESRS 1 und 2): Fokus auf Sorgfaltspflicht, Strategie und Wertschöpfungskette.
- Themenspezifische Standards: Behandlung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen.
Schlüsselkomponenten der CSRD
- Doppelte Wesentlichkeit: Unternehmen müssen sowohl ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft (Inside-Out-Ansatz) als auch nachhaltigkeitsbezogene Risiken für ihr Geschäft (Outside-In-Ansatz) bewerten und offenlegen.
- Digitalisierung: Berichte müssen im maschinenlesbaren XHTML-Format vorliegen.
- Integrierte Berichterstattung: Nachhaltigkeitsdaten sind Teil des Lageberichts.
- Externe Prüfung: Nachhaltigkeitsberichte müssen von unabhängigen Prüfern bestätigt werden.
Welche Anforderungen gibt es an Unternehmen?
Die Richtlinie verlangt umfassende Transparenz über Treibhausgasemissionen, Strategien zur Emissionsreduktion und die Integration von Nachhaltigkeit in Geschäftsmodelle. Ein zentraler Bestandteil ist die Erstellung eines Corporate Carbon Footprints (CCF), der alle Emissionen entlang der Wertschöpfungskette berücksichtigt.
Warum ist die CSRD wichtig?
Die CSRD stärkt das Vertrauen der Stakeholder und schafft eine vergleichbare Basis für nachhaltige Investitionen. Sie ist ein integraler Bestandteil von CSR und stellt sicher, dass Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht nur eine freiwillige Praxis, sondern ein gesetzlich geregelter Standard ist.