Neuigkeiten – Deutschland verschärft Anforderungen an Energieeffizienz
Wir möchten Sie über eine wichtige Änderung im Bereich der Energieeffizienz informieren, die Sie möglicherweise betrifft. Am 17. November 2023 wurde das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) veröffentlicht, das am 18. November 2023 in Kraft getreten ist.
Das EnEfG verpflichtet alle Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh pro Jahr, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach anerkannten Standards einzurichten und zu betreiben. Außerdem müssen Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh pro Jahr Umsetzungspläne von wirtschaftlichen Endenergieeinsparmaßnahmen erstellen, prüfen lassen und veröffentlichen.
Das EnEfG hat auch das bestehende Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) an einigen Stellen ergänzt, zum Beispiel bei der Aktualisierung der Norm für Energieaudits.
Wir empfehlen Ihnen, sich mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen und zu prüfen, ob Sie davon betroffen sind. Wir stehen Ihnen gerne für weitere Fragen und Beratung zur Verfügung.