Bundestag beschließt Fristverlängerung bei der Drittmengenerfassung
Am 17.12.2020 wurde die Novellierung des EEG durch den Bundestag beschlossen. Damit ist die Frist für die Einführung und Umsetzung eines Messkonzepts für die Erfassung von Strommengen Dritter verlängert. Begründet wird dies u. a. mit Lieferschwierigkeiten für die benötigten Messmittel sowie der Veröffentlichung des Leitfadens zum Messen und Schätzen der Bundesnetzagentur. Betroffene Unternehmen müssen bis zum 01.01.2022 ein Messkonzept nach den Vorgaben der §§ 62a und 62b EEG erstellt und umgesetzt haben.