Was ist die EUDR?
Die EU-Verordnung 2023/1115 soll sicherstellen, dass Rohstoffe und deren Erzeugnisse nicht zur weltweiten Entwaldung beitragen. Unternehmen müssen die Herkunft ihrer Waren lückenlos zurückverfolgen und für jede Anbaufläche präzise Geodaten sowie eine risikobasierte Sorgfaltsprüfung vorlegen.
Die Regulierung umfasst die sieben Basisrohstoffe Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalmen, Kautschuk, Soja und Holz sowie zahlreiche daraus gefertigte Produkte. Sie gilt für alle Marktteilnehmer, die diese Waren in der EU bereitstellen oder exportieren. Große und mittlere Unternehmen müssen die Vorgaben ab dem 30. Dezember 2026 erfüllen, während für Klein- und Kleinstunternehmen eine Frist bis zum 30. Juni 2027 gilt.
Warum ist die EUDR für Unternehmen relevant?
Die EUDR stellt ein erhebliches Marktzulassungsrisiko dar, da Produkte bei Nichteinhaltung der Anforderungen nicht mehr auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden dürfen. Dies kann Lieferketten empfindlich stören und zu massiven Umsatzausfällen führen. Die Verordnung stellt zudem hohe operative Anforderungen an die Unternehmen. Diese müssen Geodaten auf Parzellenebene erheben, Risikoanalysen strukturiert durchführen und jährlich eine aktualisierte Due-Diligence-Erklärung einreichen.
Unternehmen, welche diese Anforderungen frühzeitig angehen, sichern ihren Marktzugang und verschaffen sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber spät reagierenden Mitbewerbern. Die Einhaltung der Verordnung signalisiert zudem eine gelebte Lieferkettenverantwortung, die für Investoren, Großkunden und Ratingagenturen ein zunehmend relevantes Kriterium darstellt.
Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick
Unsere Dienstleistungen im Bereich EUDR
PPP bietet umfassende Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der EUDR-Anforderungen. Wir helfen Unternehmen, betroffene Rohstoffe und Lieferketten zu identifizieren, die notwendigen Geodaten und Nachweise zu erheben sowie eine risikobasierte Due-Diligence-Systematik aufzubauen und dauerhaft zu betreiben.
- EUDR-Relevanzcheck
- Scope-Analyse
- Gap-Analyse betroffener Rohstoffe / Lieferanten
- Erstellung konkreter Handlungsempfehlungen
- Erhebung von Geodaten
- Aufbau einer risikobasierten Due-Diligence-Systematik
- Lieferantenmanagement
- Erstellung einer Due-Diligence-Erklärung
- Anforderungsmanagement
- Einrichtung von Monitoring- und Aktualisierungsprozessen
- Schulungen und Workshops
Einzigartige Vorteile bei PPP
Die Zusammenarbeit mit PPP bietet einzigartige Vorteile. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Implementierung und Aufrechterhaltung Ihrer EUDR-Compliance, sondern auch bei der kontinuierlichen Verbesserung Ihrer Lieferkettenprozesse und Nachhaltigkeitspraktiken.
- Schnelle Bearbeitung: Mithilfe modernster Software liefern wir Ergebnisse in Rekordzeit.
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- Branchenexpertise: Unser Team verfügt über umfassende Kenntnisse im Bereich EUDR und kann auf langjährige Erfahrung in verschiedenen Branchen zurückgreifen.
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- Messbare Verbesserungen: Unsere Dienstleistungen ermöglichen es Ihnen, konkrete Fortschritte in der Lieferkettentransparenz und Compliance-Reife zu erzielen.
- Kontinuierliche Unterstützung: Wir begleiten Sie langfristig und unterstützen Sie bei der nachhaltigen Umsetzung Ihrer EUDR-Pflichten.
- Verbessertes Unternehmensimage: Durch die nachgewiesene entwaldungsfreie Lieferkette stärken Sie das positive Image Ihres Unternehmens.
Kostenlose Erstberatung
Möchten Sie mehr über die EUDR erfahren und wie PPP Sie bei der Umsetzung unterstützen kann? Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch. Unsere Experten stehen bereit, um Ihre spezifischen Anforderungen zu besprechen und Ihnen maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.
Patrick Wortner
Geschäftsführer | MBA and Eng., Dipl.-Ing. (FH)
EUDR im Überblick: Ziel, Scope und betroffene Rohstoffe
Die EU-Verordnung 2023/1115 soll sicherstellen, dass auf dem EU-Markt gehandelte Produkte nicht zur weltweiten Entwaldung oder Waldschädigung beigetragen haben. Damit adressiert die EU einen der Haupttreiber des globalen Biodiversitätsverlustes und leistet einen Beitrag zu den Klimazielen des European Green Deal.
Der sachliche Anwendungsbereich umfasst die sieben Rohstoffe Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalmen, Kautschuk, Soja und Holz sowie hunderte daraus hergestellte Erzeugnisse. Entscheidend ist dabei der Stichtag: Als entwaldungsfrei gilt nur Land, das nach dem 31. Dezember 2020 nicht abgeholzt oder geschädigt wurde. Produkte von Flächen, die nach diesem Datum gerodet wurden, dürfen in der EU weder in Verkehr gebracht noch exportiert werden.
Der räumliche Geltungsbereich der Verordnung ist global. Sie gilt für alle Unternehmen, die betroffene Waren auf dem EU-Markt bereitstellen oder aus der EU exportieren. Dies ist unabhängig davon, ob sich der Unternehmenssitz innerhalb oder außerhalb der EU befindet.
Wer ist betroffen? Operator vs. Trader und die Rolle in der Lieferkette
Die EUDR unterscheidet grundsätzlich zwischen vier Akteurstypen mit unterschiedlichen Verantwortlichkeiten:
Operatoren sind Unternehmen, welche relevante Waren erstmals auf dem EU-Markt bereitstellen oder aus der EU exportieren. Dies betrifft typischerweise Importeure, Hersteller oder Produzenten. Sie tragen die vollständige Sorgfaltspflicht. Das bedeutet, sie müssen umfassende Informationen sammeln, Risikoanalysen durchführen und bei Bedarf aktive Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen, bevor sie eine Due-Diligence-Erklärung abgeben.
Downstream Operatoren verarbeiten bereits durch eine Due‑Diligence‑Erklärung abgedeckte Waren weiter oder stellen daraus neue Annex‑I‑Produkte her. Sie müssen keine eigene Sorgfaltspflicht durchführen, aber die Referenznummer der ursprünglichen Erklärung nutzen und die Rückverfolgbarkeit sicherstellen.
Trader sind Unternehmen, welche bereits in Verkehr gebrachte Waren innerhalb der Lieferkette handeln, ohne sie zu transformieren. Für große und mittlere Trader gilt die vollständige Sorgfaltspflicht. Kleine und Kleinst-Trader profitieren vom sogenannte Once-only-Prinzip: Sie müssen keine eigene Due-Diligence-Erklärung erstellen. Stattdessen sind sie verpflichtet, die Referenznummer der Sorgfaltserklärung ihres Vorlieferanten zu speichern und auf Anfrage der Behörden bereitzustellen.
Micro/Small Primary Operatoren (MSPO) sind kleine Erzeuger in Niedrigrisikoländern, die ihre eigenen Produkte direkt auf den EU‑Markt bringen. Sie können eine vereinfachte Erklärung nutzen und unterliegen reduzierten Anforderungen.
Darüber hinaus besteht eine indirekte Betroffenheit. Unternehmen, die keine EUDR-Rohstoffe direkt handeln, aber Zulieferer oder Kunden im Anwendungsbereich der Verordnung haben, werden zunehmend mit Datenanfragen konfrontiert. Fehlende Transparenz über die eigene Lieferkette kann hier künftig zum Verlust von Geschäftsbeziehungen führen.
Was Unternehmen praktisch liefern müssen: Geodaten, Risikoanalyse, Nachweise und Due-Diligence-Erklärung
Die EUDR stellt konkrete Anforderungen, die weit über eine klassische Compliance-Dokumentation hinausgehen:
Geodaten: Für jedes Grundstück sind Geokoordinaten auf Parzellenebene bereitzustellen. Bei Flächen über vier Hektar sind Polygone erforderlich, während bei kleineren Flächen Geolokationspunkte genügen. Diese Daten müssen über das EU-Informationssystem eingereicht werden.
Risikoanalyse: Auf Basis der erhobenen Informationen führen Unternehmen eine strukturierte Risikoanalyse durch. Diese bewertet das Entwaldungsrisiko anhand von Länder- und Rohstoffklassifizierungen. Die EU-Kommission stellt hierfür ein Länder-Benchmarking bereit, welches Regionen in drei Risikokategorien einteilt.
Nachweise: Unternehmen müssen belastbare Belege für die entwaldungsfreie Herkunft vorhalten. Dazu zählen Satellitendaten, Zertifikate anerkannter Nachhaltigkeitssysteme, Fotos mit Zeitstempel oder Lieferantenerklärungen. Diese Unterlagen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren und im Prüfungsfall vorzulegen.
Due-Diligence-Erklärung: Vor dem Inverkehrbringen der Waren ist eine Sorgfaltserklärung über das EUDR-Informationssystem einzureichen. Sie bestätigt die Erfüllung der Sorgfaltspflicht sowie ein vernachlässigbares Risiko. Jede Erklärung erhält eine Referenznummer, welche entlang der Lieferkette weitergegeben wird.
Die oben genannten Punkte stellen die zentralen Pflichten dar, sind jedoch nicht abschließend. Zusätzlich müssen Unternehmen weitere Angaben bereitstellen, etwa detaillierte Produkt‑ und Chargeninformationen, Herkunfts‑ und Lieferantendaten, dokumentierte Risikominderungsmaßnahmen sowie Nachweise zur Rückverfolgbarkeit entlang der Lieferkette. Auch die Beschreibung der angewandten Methodik, Monitoring‑Prozesse und die Aufbewahrungspflichten gehören zu den praktischen Anforderungen, die Behörden im Prüfungsfall einsehen können.
Die dargelegten Pflichten gelten ausschließlich für Unternehmen, die im Sinne der EUDR als Operator handeln. Downstream Operatoren sowie kleine Trader müssen keine eigenen Geodaten, Risikoanalysen oder Nachweise erheben, sondern stützen sich auf die Referenznummer einer bestehenden Due‑Diligence‑Erklärung. Große Trader unterliegen nur dann den vollständigen Anforderungen, wenn sie selbst als Operator auftreten.
Pragmatisches Vorgehen: Von der Bestandsaufnahme zur laufenden Complianc
Schritt 1: Mapping – Scope und Lieferkette verstehen
Am Anfang steht die systematische Bestandsaufnahme. Es wird geklärt, welche Rohstoffe und Produkte unter die EUDR fallen, welche Lieferanten sowie Ursprungsländer betroffen sind und welche Rollen im Unternehmen vorliegen. Diese Analyse bildet die Grundlage für alle weiteren Schritte und verhindert eine fehlerhafte Umsetzung der Vorgaben.
Die weiteren Schritte gelten für alle Unternehmen, jedoch in unterschiedlicher Tiefe: Nur Unternehmen, die als Operator handeln, müssen vollständige Geodaten, Risikoanalysen, Nachweise und eine eigene Due‑Diligence‑Erklärung bereitstellen. Downstream Operatoren sowie kleine Trader stützen sich dagegen auf die Referenznummer einer bestehenden Erklärung und durchlaufen die Schritte in reduzierter Form.
Schritt 2: Datenanforderungen – Informationen erheben
Sobald der Umfang definiert ist, beginnt die Datenerhebung. Lieferanten werden kontaktiert, um Informationspflichten zu kommunizieren und ggf. Geodaten in den erforderlichen Formaten anzufordern. Ein klares Datenmodell sowie standardisierte Lieferantenfragebögen sind hier entscheidend für eine effiziente und vollständige Erfassung.
Schritt 3: Risiko-Logik – Risikoanalyse strukturieren und bewerten
Auf Basis der erhobenen Daten erfolgt die risikobasierte Analyse. Sie bewertet Ursprungsländer anhand des EU-Benchmarkings und berücksichtigt rohstoffspezifische Risikofaktoren sowie ergänzende Informationsquellen. Das Ergebnis ist eine dokumentierte Risikoeinstufung je Lieferstrom, die als Basis für die Due-Diligence-Erklärung dient.
Schritt 4: Maßnahmen – Risikominderung und Lieferantenentwicklung
Kann das Risiko nicht als vernachlässigbar eingestuft werden, sind aktive Maßnahmen erforderlich. Dies umfasst die Anforderung zusätzlicher Nachweise, die Nutzung zertifizierter Systeme, die Durchführung von Audits oder die Überprüfung von Lieferantenbeziehungen. Wir unterstützen Sie dabei, verhältnismäßige und wirksame Maßnahmen zu entwickeln.
Schritt 5: Laufende Aktualisierung – Compliance dauerhaft sichern
Die EUDR ist ein kontinuierlicher Prozess. Da das Länder-Benchmarking der EU-Kommission regelmäßig aktualisiert wird und sich Lieferketten stetig verändern, benötigen Unternehmen etablierte Prozesse zur regelmäßigen Überprüfung ihrer Due-Diligence-Systematik.
Ausblick
Die EUDR setzt mit ihrem Fokus auf digitalem Nachweismanagement neue Maßstäbe für künftige Verordnungen. Es zeichnet sich bereits ab, dass der Geltungsbereich der Verordnung perspektivisch auf weitere Ökosysteme ausgeweitet werden könnte.
Gleichzeitig wächst der regulatorische Druck durch weitere Initiativen, wie der CSDDD, welche Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umwelt entlang der gesamten Wertschöpfungskette verlangt. Zudem wird der Digitale Produktpass für viele Produktgruppen Transparenz über den gesamten Lebenszyklus einfordern. Unternehmen, welche die Datenanforderungen der EUDR heute strukturiert aufbauen, legen damit eine belastbare Grundlage für diese kommenden Pflichten.
Wir begleiten Sie von der ersten Gap-Analyse bis zur dauerhaften Verankerung der Prozesse in Ihrem Unternehmen. So stellen wir sicher, dass Sie EUDR-konform agieren und sich weiterhin voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Kostenlose Erstberatung
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Patrick Wortner
Geschäftsführer | MBA and Eng., Dipl.-Ing. (FH)
Häufig gestellte Fragen
Welche Rohstoffe und Produkte fallen unter die EUDR – und warum?
Die EUDR erfasst die sieben Schlüsselrohstoffe Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalmen, Kautschuk, Soja und Holz. Hinzu kommen zahlreiche daraus hergestellte Erzeugnisse wie Schokolade, Leder, Reifen, Palmöl, Möbel oder Papier. Die vollständige Liste der betroffenen Produktkategorien ist im Anhang der Verordnung (EU) 2023/1115 aufgeführt. Diese Rohstoffe wurden ausgewählt, da Landwirtschaft und Holzeinschlag in diesem Bereich wissenschaftlich belegt für den Großteil der globalen Entwaldung verantwortlich sind.
Was ist der Unterschied zwischen „Operator" und „Trader" – und wer muss eine Due-Diligence-Erklärung abgeben?
Operatoren bringen relevante Waren erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr. Dies betrifft typischerweise Importeure oder Hersteller. Sie tragen die volle Sorgfaltspflicht und müssen Informationen sammeln, Risikoanalysen durchführen sowie eine Due-Diligence-Erklärung über das EU-Informationssystem einreichen. Trader handeln bereits in Verkehr gebrachte Waren innerhalb der EU-Lieferkette weiter. Kleine und Kleinst-Trader müssen keine eigenständige Due-Diligence-Erklärung mehr einreichen. Sie sind jedoch verpflichtet, die Referenznummer der Sorgfaltserklärung des Erstinverkehrbringers zu speichern und im Prüfungsfall vorzulegen. Große Trader sind nur dann erklärungspflichtig, wenn sie selbst als Operator auftreten.
Daneben gibt es zwei weitere Akteurstypen: Downstream Operatoren verarbeiten Waren weiter, für die bereits eine Erklärung vorliegt, und nutzen deren Referenznummer. Micro/Small Primary Operatoren in Niedrigrisikoländern können eine vereinfachte Erklärung nutzen.
Welche Geodaten und Nachweise müssen Unternehmen (Operator) für die EUDR typischerweise vorhalten?
Das Kernstück sind Geodaten auf Parzellenebene. Für jede Anbaufläche müssen Geokoordinaten vorliegen, die eine Überprüfung per Satellitenbild ermöglichen. Bei Grundstücken über vier Hektar sind Polygone erforderlich. Ergänzend sind Nachweise wie Lieferantenerklärungen, Zertifikate anerkannter Nachhaltigkeitssysteme, Satellitendaten oder Handelsdokumente zur Rückverfolgung erforderlich. Alle Informationen müssen mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.
Wie funktioniert die Risikobewertung – und welche Maßnahmen gelten als wirksame Risikominderung?
Die Risikobewertung basiert primär auf der Ländereinstufung der EU-Kommission in drei Kategorien. Zudem fließt das spezifische Entwaldungsrisiko des Rohstoffs sowie die Verlässlichkeit der Lieferanteninformationen ein. Als wirksame Maßnahmen zur Risikominderung gelten zusätzliche Belege, die Nutzung von Zertifizierungssystemen wie RSPO oder FSC, Audits vor Ort sowie Fernerkundungstechnologien. Alle Maßnahmen müssen dokumentiert und nachvollziehbar begründet sein.
Ab wann gilt die EUDR – und wie sollten Unternehmen die Vorbereitung bis zum Start strukturieren?
Die Verordnung gilt für große und mittlere Unternehmen ab dem 30. Dezember 2026 und für Klein- und Kleinstunternehmen ab dem 30. Juni 2027. Eine frühzeitige Vorbereitung ist unerlässlich, da Unternehmen je nach Rolle unterschiedliche Datenforderungen erfüllen müssen. Insbesondere für Operatoren, die komplexen Geodatenerhebung, Risikoanalysen und Nachweise bereitstellen müssen. Unternehmen sollten zunächst betroffene Produkte und ihren eigenen Status identifizieren. Danach folgt die Einbindung der Lieferanten zur Datenerhebung sowie ggf. der Aufbau einer Risikobewertungslogik. Ein rechtzeitiger Start sichert die Compliance und vermeidet hohen Aufwand unter Zeitdruck.


