Was ist die Battery Regulation?
Die Verordnung (EU) 2023/1542 ist ein verbindliches Regelwerk, welches den gesamten Lebenszyklus von Batterien von der Rohstoffgewinnung bis zum Recycling reguliert. Sie führt umfassende Anforderungen an die Nachhaltigkeit, den CO₂-Fußabdruck sowie Sorgfaltspflichten in der Lieferkette ein.
Ein zentrales Element ist der digitale Batteriepass, welcher relevante Produktinformationen maschinenlesbar zugänglich machen muss. Die Verordnung gilt für alle Batterietypen und betrifft sämtliche Wirtschaftsakteure, die Batterien auf dem EU-Markt bereitstellen.
Warum ist sie für Unternehmen relevant?
Die Batterieverordnung stellt Hersteller, Importeure und Händler vor konkrete und fristgebundene Pflichten. Unternehmen müssen u.a. den CO₂-Fußabdruck ihrer Batterien berechnen, Sorgfaltspflichten für kritische Rohstoffe nachweisen sowie Recyclingquoten und Mindestanteile an Rezyklaten einhalten. Die Nichteinhaltung der Anforderungen gefährdet direkt den Marktzugang im EU-Binnenmarkt.
Zusätzlich wächst der Druck innerhalb der Lieferkette, da große Abnehmer validierte Batteriedaten zunehmend als Voraussetzung für eine Zusammenarbeit fordern. Unternehmen, die frühzeitig eine belastbare Datenbasis und entsprechende Prozesse aufbauen, sichern ihre Compliance und schaffen sich einen messbaren Wettbewerbsvorsprung.
Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick
Unsere Dienstleistungen im Bereich Battery Regulation
Unsere Dienstleistungen im Bereich Battery Regulation unterstützen Unternehmen dabei, die Anforderungen der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 systematisch umzusetzen, die notwendigen Daten aufzubauen und den Marktzugang in der EU langfristig zu sichern. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen in den folgenden Bereichen:
- Regulatorische Einordnung
- Relevanzcheck (abhängig von Batterietyp und Rolle in Lieferkette)
- Ist-Aufnahme
- Evaluierung bestehender Daten, Prozesse und Nachweise
- Identifizierung von Datenlücken (Gap-Analyse)
- Erstellung konkreter Handlungsempfehlungen
- Erstellung einer Umsetzungsroadmaps
- Berechnung des Battery Carbon Footprint (BCF)
- Aufbau von Datenerhebungsprozessen
- Lieferantenmanagement
- Erstellung erforderlicher interner Dokumente
- Umsetzung der Sorgfaltspflichten für kritische Rohstoffe
- Strukturierung der Daten für den digitalen Batteriepass
- Erstellung erforderlicher Dokumentation für Behörden, Kunden und Zertifizierungsstellen
- Schulungen und Workshops
Einzigartige Vorteile bei PPP
Die Zusammenarbeit mit PPP bietet einzigartige Vorteile. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Implementierung der regulatorischen Anforderungen der EU-Batterieverordnung, sondern auch bei der kontinuierlichen Verbesserung Ihrer Daten-, Transparenz- und Nachhaltigkeitspraktiken.
- Schnelle Bearbeitung: Durch den Einsatz modernster Software liefern wir Ihnen schnelle und präzise Ergebnisse.
- Internationales Team: Unser globales Team steht Ihnen bei allen Fragen und Herausforderungen zur Seite.
- Branchenexpertise: Unser Team verfügt über umfassende Kenntnisse im Bereich Battery Regulation und kann auf langjährige Erfahrung in verschiedenen Branchen zurückgreifen.
- Maßgeschneiderte Lösungen: Wir bieten individuelle Beratungs- und Dienstleistungspakete, die genau auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind.
- Messbare Verbesserungen: Unsere Dienstleistungen ermöglichen es Ihnen, Datenlücken gezielt zu schließen und Compliance-Anforderungen effizient zu erfüllen.
- Kontinuierliche Unterstützung: Wir begleiten Sie langfristig und unterstützen Sie bei der nachhaltigen Umsetzung Ihrer regulatorischen Ziele.
- Verbessertes Unternehmensimage: Durch die erhöhte Transparenz und nachweisbare Nachhaltigkeitsdaten stärken Sie das positive Image Ihres Unternehmens.
Kostenlose Erstberatung
Möchten Sie mehr über die Anforderungen der EU-Batterieverordnung erfahren? Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch. Unsere Experten stehen bereit, um Ihre spezifischen Anforderungen zu besprechen und Ihnen maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.
Patrick Wortner
Geschäftsführer | MBA and Eng., Dipl.-Ing. (FH)
Battery Regulation im Überblick: Ziele, Anwendungsbereich und betroffene Batterietypen
Die Verordnung (EU) 2023/1542 ist im August 2023 formal in Kraft getreten und ersetzt die bisherige Batterierichtlinie. Ein großer Teil der Regelungen wurde ab Februar 2024 anwendbar, weitere Anforderungen greifen jedoch erst ab späteren, gestaffelten Anwendungszeitpunkten – darunter Artikel 11 zum CO₂‑Fußabdruck, welcher erst ab Februar 2027 gilt. Ziel der Verordnung ist eine nachhaltigere Gestaltung des gesamten Lebenszyklus von Batterien. Dies umfasst die Rohstoffgewinnung, die Produktion, die Nutzung sowie die Sammlung und Wiederverwertung. Damit schafft die EU einen umfassenden Compliance-Rahmen, der weit über frühere Kennzeichnungsanforderungen hinausgeht.
Der Anwendungsbereich der Verordnung ist global und gilt für alle Batterien, die in der Europäischen Union bereitgestellt werden. Dies umfasst sowohl in der EU hergestellte als auch importierte Produkte. Die Verordnung unterscheidet fünf Hauptkategorien: tragbare Batterien, SLI-Batterien (Starter, Licht, Zündung) für konventionelle Fahrzeuge, LMT-Batterien für leichte Verkehrsmittel (z. B. E-Bikes), Traktionsbatterien für Elektrofahrzeuge sowie Industriebatterien. Da für jede dieser Kategorien unterschiedliche Anforderungen und Umsetzungsfristen gelten, ist eine frühzeitige Identifizierung der betroffenen Batterietypen für Unternehmen entscheidend.
Kernpflichten: Nachhaltigkeit, Transparenz & Lieferkette
Die Batterieverordnung verpflichtet Unternehmen zu einem breiten Spektrum an Maßnahmen. Die Anforderungen gliedern sich im Kern in drei Bereiche:
Nachhaltigkeit: Hersteller müssen Mindestanteile an Recyclingmaterial für Rohstoffe wie Kobalt, Lithium, Nickel und Blei nachweisen. Darüber hinaus gelten Leistungsanforderungen an die Kapazitätserhaltung sowie Vorgaben zur Reparierbarkeit und zum Recyclingdesign.
Transparenz: Wirtschaftsakteure sind verpflichtet, Produktinformationen wie technische Daten, Gefahrenhinweise, Recyclingfähigkeit und Umweltinformationen strukturiert bereitzustellen. Diese Daten müssen maschinenlesbar zugänglich sein, was eine gezielte Datenstrategie voraussetzt.
Lieferkettenpflichten: Ab einer bestimmten Batteriegröße gelten Sorgfaltspflichten für kritische Rohstoffe wie Kobalt, Lithium, Nickel und natürliches Graphit. Unternehmen müssen Risikoanalysen durchführen, Herkunftsnachweise erbringen und eine lückenlose Rückverfolgbarkeit entlang der Lieferkette sicherstellen.
CO₂-Fußabdruck & Datenanforderungen: Was zu erfassen ist und warum die Methodik zählt
Eine der anspruchsvollsten Pflichten der Batterieverordnung ist die Berechnung und Offenlegung des Carbon Footprint der Batterie. Zunächst sind Traktionsbatterien sowie wiederaufladbare Industriebatterien ab 2 kWh betroffen, wobei weitere Kategorien schrittweise folgen werden.
Der CO₂-Fußabdruck muss den gesamten Lebenszyklus von der Rohstoffgewinnung über die Zellproduktion und Montage bis hin zum Transport und der Nutzungsphase abbilden. Die Berechnungsmethodik folgt der delegierten Verordnung der EU-Kommission und orientiert sich an etablierten Standards für die Lebenszyklusanalyse. Entscheidend ist dabei die Nachvollziehbarkeit der Methodik, da die Daten einer externen Überprüfung standhalten müssen.
Unternehmen ohne systematische Datenerfassung stehen vor einer erheblichen Herausforderung, da viele benötigte Informationen bei Vorlieferanten liegen. Eine frühzeitige Einbindung der Lieferkette sowie klare Anforderungen an die Zulieferer sind daher für eine rechtzeitige Umsetzung essenziell.
Batteriepass: Welche Informationen zugänglich gemacht werden müssen
Der digitale Batteriepass ist das zentrale Instrument der Verordnung zur Schaffung von Datentransparenz. Er ist für Traktionsbatterien sowie große Industriebatterien verpflichtend und wird über einen QR-Code oder eine eindeutige Kennung direkt am Produkt zugänglich gemacht. Die enthaltenen Informationen sind nach Zielgruppen differenziert. Während einige Daten öffentlich zugänglich sind, bleiben andere Informationen autorisierten Akteuren wie Behörden oder Recyclern vorbehalten.
Der Batteriepass umfasst Informationen zum Batteriemodell, zu technischen Spezifikationen sowie zum Carbon Footprint und den Anteilen an Recyclingmaterial. Zudem werden Angaben zu gefährlichen Inhaltsstoffen, der Herkunft kritischer Rohstoffe sowie Details zur Reparierbarkeit und zum Recyclingdesign hinterlegt. Die technische Infrastruktur muss mit den EU-weiten Datensystemen kompatibel sein und die geltenden Sicherheits- sowie Interoperabilitätsanforderungen erfüllen.
Ausblick: Umsetzungsfahrplan und frühzeitige Vorbereitung als Wettbewerbsvorteil
Die Batterieverordnung folgt einem gestaffelten Zeitplan, der klare Fristen für Unternehmen setzt. Während erste Pflichten zur Konformität und Kennzeichnung bereits seit 2024 gelten, werden Anforderungen zum CO₂-Fußabdruck, zu den Sorgfaltspflichten und zum digitalen Batteriepass schrittweise bis 2027 und darüber hinaus verpflichtend.
Ein frühzeitiger Aufbau von Datenprozessen, Lieferantenstrukturen und internen Verantwortlichkeiten verhindert die Risiken einer kurzfristigen Umsetzung. Dazu zählen potenzielle Marktzugangsbeschränkungen, Bußgelder oder Reputationsschäden. Zudem schafft eine strukturierte Datenbasis Synergien mit weiteren Regularien wie der CSRD oder der ESPR, die ähnlichen Informationen entlang der Lieferkette einfordern.
Vorbereitung bedeutet somit weit mehr als reine Compliance. Sie ermöglicht Effizienz, Wettbewerbsfähigkeit und eine strategische Positionierung in einem Marktumfeld, in dem Transparenz zum Standard wird.
Kostenlose Erstberatung
Möchten Sie mehr über die Anforderungen der EU-Batterieverordnung erfahren? Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch. Unsere Experten stehen bereit, um Ihre spezifischen Anforderungen zu besprechen und Ihnen maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.
Patrick Wortner
Geschäftsführer | MBA and Eng., Dipl.-Ing. (FH)
Häufig gestellte Fragen
Welche Batterien und Akteure sind von der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 betroffen?
Die Verordnung gilt für alle Batterien, die in der EU bereitgestellt oder in Betrieb genommen werden. Dies umfasst die fünf Kategorien tragbare Batterien, LMT-Batterien (z. B. E-Bikes, E-Scooter), SLI-Batterien/Fahrzeugbatterien, Traktionsbatterien sowie Industriebatterien. Die spezifischen Pflichten variieren je nach Batteriekategorie und Rolle in der Lieferkette. Auch Unternehmen, die Batterien in Produkte integrieren oder importieren, fallen in den Anwendungsbereich.
Welche Pflichten gelten rund um CO₂-Fußabdruck und Umweltinformationen – und welche Daten brauche ich dafür?
Für Traktionsbatterien und große Industriebatterien ist die Offenlegung des Carbon Footprint verpflichtend. Die Berechnung muss den gesamten Lebenszyklus von der Rohstoffgewinnung über die Produktion bis zur Nutzungsphase abdecken und der Methodik der EU-Kommission folgen. Hierfür werden u.a. Daten zu Energie- /Materialverbrauch, Materialherkunft und Fertigungsprozessen benötigt, aber auch zu Abfällen, Verpackung und Wasserverbrauch. Zusätzlich sind Informationen zu Recyclinganteilen und gefährlichen Inhaltsstoffen prüffähig bereitzustellen.
Was ist der Batteriepass und welche Informationen müssen darüber verfügbar sein?
Der digitale Batteriepass dient der Produkttransparenz und ist für Traktionsbatterien sowie große Industriebatterien verpflichtend. Er wird über einen QR-Code am Produkt zugänglich gemacht. Der Pass enthält z.B. technische Spezifikationen, den Carbon Footprint, Informationen zu Recyclingmaterialien sowie zur Herkunft kritischer Rohstoffe. Die Daten sind nach Zugriffsebenen differenziert, sodass bestimmte Informationen nur für Behörden oder Recycler einsehbar sind.
Welche Lieferketten- und Sorgfaltspflichten ergeben sich – und wie weist man diese nach?
Unternehmen müssen für kritische Rohstoffe wie Kobalt, Lithium, Nickel und natürliches Graphit eine Sorgfaltspolitik einführen. Dies umfasst Risikoanalysen entlang der Lieferkette, Herkunftsnachweise und Maßnahmen zur Risikominimierung gemäß den OECD-Leitlinien. Der Nachweis erfolgt durch Lieferantenaudits, Zertifikate und interne Kontrollmechanismen. Diese Strukturen können zugleich eine Grundlage für Anforderungen aus der CSDDD und dem LkSG bilden.
Wie gehe ich pragmatisch vor, um Daten, Prozesse und Nachweise rechtzeitig audit- und marktfähig aufzubauen?
Der Prozess beginnt mit einer Relevanzprüfung der betroffenen Batterietypen und einer anschließenden Gap-Analyse zur Identifikation von Datenlücken. Im nächsten Schritt werden Datenerhebungsprozesse intern sowie entlang der Lieferkette etabliert und Verantwortlichkeiten zugeordnet. Parallel dazu werden Dokumentationsstrukturen aufgebaut, die einer externen Prüfung standhalten. Wir begleiten Sie von der ersten Orientierung bis zur prüffähigen Dokumentation und der Erstellung des Batteriepasses.


